Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Kurzarbeiterregelung erklärt der Kandidat für den NRW-Landtag der FDP Peter Beitz:
FDP und Union sichern durch die Verlängerung der Kurzarbeiterregelung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten krisengefährdete Arbeitsplätze. Das Kurzarbeitergeld und die Möglichkeit der Erstattung der entsprechenden Sozialbeiträge haben sich in der Krise als erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument erwiesen. Ohne eine Neuregelung liefe die Übernahme der Sozialbeiträge Ende 2010 aus. Die christlich-liberale Koalition hat die krisenbedingte Sonderregelung zur Kurzarbeit heute verlängert und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und hat eine Laufzeit von 15 Monaten. Die Koalition zeigt damit einmal mehr, dass die Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland oberste Priorität hat. Wirtschaftlich kluges Handeln hilft den Menschen in Deutschland mehr, als jedes Rote-Fahne-Schwenken am ersten Mai der Opposition.
Da die Wirtschaft sich langsam erholt, muss es jetzt eine Ausstiegsstrategie geben, denn es ist klar, Kurzarbeit kann nur ein vorübergehendes Instrument in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sein. Um den von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffenen Unternehmen zu helfen, die Beitragszahler jedoch nicht über Gebühr zu belasten, hat die Koalition folgende wichtige Eckpunkte im Bereich des Kurzarbeitergeldes beschlossen:
· Befristet bis zum 31. März 2012 werden Erleichterungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes verlängert. Die hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge und die volle Übernahme bei Qualifizierungsmaßnahmen ist eine sinnvolle Unterstützung solcher Unternehmen, die keine Stellen abbauen und Fachkräfte halten wollen. Damit wird auch anerkannt, dass Bildung und Weiterbildung der Schlüssel zu einem erfolgreichen Arbeitsleben sind.
· Die Streichung der Konzernklausel zum Jahresende war ein besonderes Anliegen der FDP. Nach der bisherigen Regelung wurden Großkonzerne bevorzugt und kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt. Durch diese Klausel wurden die Sozialbeiträge ab dem folgenden Monat voll übernommen, wenn nur in einem Betrieb des Konzerns zuvor sechs Monate lang kurzgearbeitet wurde. Die Möglichkeit der 100%igen Beitragserstattung ab dem siebten Monat wird künftig nur noch betriebsbezogen durchgeführt. Zugleich wurde der Förderung einer tariflichen Kurzarbeit eine Absage erteilt. Es wird keine Tarifpolitik zu Lasten der Beitragszahler geben.
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