Die Mülheimer FDP-Bundestagsabgeordnete Ulrike Flach begrüßt die Ergebnisse zur Veränderung der Organisationsstrukturen bei den Leistungserbringungen nach dem SGB II, auf die sich eine interfraktionelle Bund-Länder-Gruppe von CDU/CSU, FDP und SPD verständigt hat.
Nach dieser Einigung werden sowohl Jobcenter als auch Optionskommunen auf eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage gestellt. Es wird bei der zukünftigen Organisation der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein Regelmodell (Jobcenter) und ein Ausnahmemodell (Optionskommune) geben. "Aus liberaler Sicht ist zunächst besonders wichtig, dass wir das primäre Ziel, die Leistungserbringung aus einer Hand, erreicht haben," so Ulrike Flach. "Es wird in Zukunft überall gelten: Ein Bürger, eine Behörde, ein Bescheid."
Die 69 bestehenden Optionskommunen, darunter Mülheim an der Ruhr, werden entfristet und können zukünftig die Aufgabe der Vermittlung Langzeitarbeitsloser eigenverantwortlich wahrnehmen. Sie müssen sich jedoch einem einheitlichen Daten- und Kennzahlenregime unterwerfen. Darüber hinaus soll durch die Einführung eines einheitlichen Systems der Steuerung und Durchführungstransparenz die jederzeitige politische und öffentliche Kontrolle auf allen Ebenen - Kommune, Land, Bund - gewährleistet werden.
Der Einigung der Spitzenrunde von CDU/CSU, FDP und SPD nach können die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen künftig bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen in gemeinsamen Jobcentern kooperieren. Da das Bundesverfassungsgericht 2009 diese Mischverwaltung als verfassungswidrig eingestuft hatte, muss nun die Verfassung geändert werden.
"Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, alle Interessen in den Diskussionsprozess eingebunden zu haben. Somit sind zeitnahe Beschlüsse über die vereinbarte Grundgesetzänderung und die notwendigen einfach-gesetzlichen Entscheidungen möglich," so Flach abschließend.
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